Seit dem Jahr 2001 überarbeitet der Gesetzgeber das „Justizkostenrecht“. Vorläufiger Schlusspunkt in diesem Projekt wird die Verabschiedung einer neuen Kostenordnung (KostO) im Rahmen eines „modernen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)“ sein. Für unseren Kunden bedeutet das, dass die Berechnung seiner Leistungen, nach in Kraft treten des neuen Gesetzes, auf einer vollkommen neuen Grundlage – einem gesonderten Kostenverzeichnis – zu erstellen sein wird.
Nachdem unserem Kunden deutlich wurde, dass diese, ihn betreffende Gesetzesnovelle eine parlamentarische Mehrheit finden wird, war offensichtlich, dass das Verfahren, mit dem die Gebührenrechnungen derzeit erstellt werden, grundsätzlich überarbeitet werden muss. Da das bestehende Abrechnungsverfahren als Client-Server-Anwendung auf der Basis von SQLBase und SQLWindows erstellt worden war, wandte sich der Kunde, dem wir uns erstmalig im Jahr 2002 als Gupta Kompetenzcenter (Premium Value Added Reseller – PVAR) vorgestellt hatten, an uns, um gemeinsam einen Projektplan zu erarbeiten. Ziel des Projekts soll es selbstverständlich sein, auch in Zukunft, mit der eigenen Anwendung gesetzeskonforme Gebührenrechnungen erstellen zu können.
Da die inhaltlichen Vorgaben – sprich: die Auswirkungen des neuen GNotKG und insbesondere das „gesonderte Kostenverzeichnis“ – von unserem Kunden formuliert werden, wird es darum gehen, diese inhaltlichen Anforderungen schnell in entsprechende technische Spezifikationen umzusetzen. Da aber auch zeitliche Rahmenvorgaben einen wesentlichen Aspekt des Projekts darstellen – nach Verabschiedung des Gesetztes und dessen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – müssen alle Rechnungen nach diesen Vorgaben formuliert werden – muss das Projekt so umgesetzt werden, dass bis zum Stichtag die alte Abrechnungsform herangezogen wird, während nach dem Stichtag erbrachte Leistungen die neu zu implementierende Abrechnung verwendet werden muss.
Derzeit befindet sich das Gesetz noch im Vermittlungsausschuss. Für die Einarbeitung in die inhaltliche Thematik, sowie in die von anderen Entwicklern erstellte, ursprüngliche Anwendung wird daher nur wenig Zeit zur Verfügung stehen. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Auftraggeber und dem Consultant von MD Consulting wird notwendig sein, um auch dieses Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in die konkrete Abrechnungssoftware unseres Kunden, wird MD Consulting also wieder einmal einen „Schluss-Sprint“ einlegen müssen: die geschätzten circa 60 Manntage für Konzeption, Implementierung, Test und Dokumentation sind „auf Kante“ genäht.
Client-/Server-Projekt
Softwareentwicklung
60 ManntageTechnologie:
GUPTA Team Developer 6.0
SQLBase 8.54. Januar 2017